Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein medizinisches Heilmittel. Es wird bei gesundheitlich beeinträchtigten Menschen mit motorisch- funktionellen-; sensomotorischen-; neurophysiologischen- und psychosozialen Störungen vom Arzt verordnet. Die Kosten werden von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie Berufsgenossenschaften übernommen, können aber auch privat bezahlt werden.


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Wer verordnet Ergotherapie?

Jeder Allgemeinmediziner oder Facharzt darf Ergotherapie verordnen. Bei Kindern wird in der Regel vom Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychater oder Hausarzt verordnet. Bei den Erwachsenenen erfolgt die Verordnung, abhängig von der Diagnose, durch die entsprechenden Fachärzten oder dem behandelnden Hausarzt.


Wie ist der Ablauf der Ergotherapie?




Wie lange ist die Verordnung gültig?

Die Verordnung bei gesetzlich Versicherten ist maximal 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig.


Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?

Je nach verordneter Heilmittelmaßnahme dauert die Behandlung zwischen 30 und 60 Minuten.


Wie häufig kann ich in der Woche behandelt werden und wie viele Therapieeinheiten insgesamt?

Die Frequenz ist abhängig von der Diagnose und dem Befinden des Patienten. Sie variiert zwischen 1-4 Mal pro Woche. Die gesamte Verordnungsmenge richtet sich ebenfalls nach der Diagnose. Solange Therapiebedarf besteht, hat die Ärztin die Möglichkeit weiter zu verordnen.
Auf dem Rezept muss das entsprechende Feld angekreuzt werden und eine kurze medizinische Begründung hinzugefügt werden.


Übernimmt die Beihilfe oder Private Krankenversicherung die vollen Kosten?

Wir berechnen bei Beihilfe- und Privatpatienten den 1,8 fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen und richten uns somit nach der der Gebührenübersicht für Therapeuten ( GebüTH ). Sie erhalten zu Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung. Wir empfehlen Ihnen im Vorfeld abzuklären, in welchem Umfang Ihre Krankenkasse, bzw. die Beihilfe die Kosten übernimmt und was Sie selbst zu tragen haben. Nach Abschluss der letzten Behandlung wird der vereinbarte Betrag in Rechnung gestellt.
Bitte reichen Sie die, von Ihnen unterschrieben Honorarvereinbarung, mit der Abschlussrechnung bei Ihrer Privatversicherung ein. Weitere Informationen zur Preisgestaltung bzw. bei Kürzungen durch die Privatversicherungen erhalten Sie unter www.privatpreise.de


Werde ich immer von der selben Therapeutin behandelt?

Normalerweise haben Sie einen festen Therapeuten, außer in Krankheitsfällen oder bei Urlaubsvertretung.


Darf ich als Elternteil bei der Therapie meines Kindes mit anwesend sein?

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass die Ergotherapie erfolreicher ist, wenn Sie als Eltern genau über die Therapieinhalte informiert sind und diese auch im Alltag aufgreifen. Deshalb begrüßen wir es, wenn Sie dabei sind.


Kann ich mein Kind zusätzlich zur Therapie noch unterstützen?

Die langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass dies sogar unbedingt notwendig ist. Durch Beratungsgespräche, Informationen über die Therapieinhalte, individuelle Fördermöglichkeiten und Übungen für zu Hause, gelingt der Transfer der Therapiererfolge in den Alltag.

Unsere Fachbereiche

Pädiatrie
Neurologie / Geriatrie
Handtherapie / Traumatologie
Psychiatrie


Unsere Sprechzeiten

Mo. – Do. von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. von 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Rufen Sie uns einfach an unter
+49 (0)30 77 26 05 8


Unsere Partner

Katharina Krehl van Ghemen
www.faszien-release.com